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Dienstleistung
BeschreibungVoraussetzung: Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Übersicht über Leistungen der Behandlungspflege: +Anlegen und Wechseln von Wundverbänden(z.B. bei Wundliegen, offenes Bein) +Blutzuckerbestimmungen +Injektionen (z.B. Insulin) +Medikamente richten und Überwachung der Einnahme +Blutdruckkontrollen +Anlegen von Kompressionsverbänden +An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen +Absaugen der Atemwege +Katheterversorgung +Versorgung von Trachealkanülen +Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben +Einlauf +Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege +und anderes mehr Finanzierung: Die von den Krankenkassen genehmigten Leistungen werden von dieser auch übernommen. Seit dem 01.01.2004 berechnet Ihnen die Krankenkasse 10 € pro ausgestellte Verordnung. Zusätzlich stellt Ihnen die Krankenkasse einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung 10% der Kosten in Rechnung. Für Sie wichtig: Die Höhe der Zuzahlungen ist begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen, die Sie während eines Kalenderjahres leisten, maximal 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze 1 %. Werden diese sog. Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies ist im § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) geregelt. Bilder zu dieser DienstleistungDienstleister
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