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Dienstleistung
BeschreibungDer Markt Reichenberg stellt den Bürgerbus den örtlichen Vereinen, Kirchengemeinden und Organisationen zur Benutzung zur Verfügung, soweit das Fahrzeug im nachgefragten Zeitraum nicht von der Marktgemeinde selbst benötigt wird. Eine Entleihe durch Privatpersonen bedarf der Sondergenehmigung. Der Bürgerbus ist ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt. Materialbeförderungen sind nicht zulässig. Es dürfen maximal 9 Personen (einschließlich Fahrer) befördert werden. Die Vereine, Kirchengemeinden, Privatpersonen und Organisationen, die das Fahrzeug entleihen, dürfen nur zuverlässige und geeignete Personen als Fahrer einsetzen. Fahrer des Bürgerbusses müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis „alt“ der Klasse 3, bzw. „neu“ der Klasse B sein. Die Probezeit (Fahrerlaubnis auf Probe gem. § 2 a StVG) muss abgelaufen sein. Das Mindestalter des Fahrzeugführers beträgt 23 Jahre. Das Benutzungsentgelt für den Gemeindebus beträgt 0,40 Euro pro Kilometer. Im Entgelt sind Kraftstoffkosten enthalten. Das Entgelt wird bei Vorlage von Tankquittung(en) gegen gerechnet. Das Entgelt ist bei Rückgabe des Fahrzeugs zu entrichten. Ansprechpartner im Rathaus Zimmer 2 oder unter Tel. 0931/60061-22 sowie unter Tel. 0931/ 60061-23 Bilder zu dieser DienstleistungDienstleister
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