Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege (Tages-oder Nachtpflege) nicht aus, besteht die Möglichkeit der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
Wir bieten Ihnen diese Möglichkeit für einen mit Ihnen vereinbarten Zeitraum an. Dazu stehen je nach Bedarf und Möglichkeit Betten in Ein- und Zweibettzimmer zur Verfügung.(eingestreut)
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, stehen wir Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.